Da im September 2012 keine Kommissionssitzung stattfinden wird, gelangt der für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen nebenstehend abrufbare Download zur elektronischen Abstimmung. Beschlussgegenstand ist die Berücksichtigung der Eigenkapitalverzinsung in den Investitionsbeträgen. Das Prinzip unterschiedlicher Modalitäten nach Leistungsansatz SGB XI oder SGB XII wird damit verstetigt. |
verknüpfte Artikel: Aktuelle Meldung zu den Investitionskosten - BSG-Urteilen vom 8.9.2011
Downloads:
Downloads für Mitglieder: pdf KO 75 Beschlussentw. 5/2012. Verlängerg. der Übergangsregelung (7.63 kB)
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