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Newsletter Berliner Sozialrecht Nr. 08/2012: Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz

AK 67, Beratungsträger

Die  Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales weist mit ihrem Newsletter auf folgende wesentliche Aktualisierung hin:

Mit dem Rundschreiben II Nr. 04/2012 über Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG wird die Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz umgesetzt.Mit dem Rundschreiben II Nr. 04/2012 werden

  • das Rundschreiben I Nr. 20/2003 (Fahrkosten) (Archivversion)
  • Rundschreiben I Nr. 11/2007 (Haushaltsenergie) (Archivversion)
  • Rundschreiben I Nr. 04/2011 (besonders Schutzbedürftige) (Archivversion) und
  • das Schreiben vom 26. Oktober 2001 (Umstellung auf Euro-Beträge) (Archivversion)

aufgehoben.

Unter "Aktuelles" können Sie sich jederzeit über die Änderungen in der Vorschriftensammlung informieren.

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

  pdf  Rundschreiben 04/2012 (137.94 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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