AK 67, Beratungsträger Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales weist mit ihrem Newsletter auf folgende wesentliche Aktualisierung hin: Mit dem Rundschreiben II Nr. 04/2012 über Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG wird die Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz umgesetzt.Mit dem Rundschreiben II Nr. 04/2012 werden
aufgehoben. Unter "Aktuelles" können Sie sich jederzeit über die Änderungen in der Vorschriftensammlung informieren. |
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