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Fachausschüsse BAG-Wohnungslosenhilfe

AK 67, Ber.trä

 

Der Paritätische Gesamtverband informiert:


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) hat aktuell 7 Fachausschüsse:
1. FA Dokumentation und Statistik
2. FA Frauen
3. FA Wohnen
4. FA Arbeit und Qualifikation
5. FA Gesundheit
6. FA Sozialrecht
7. FA Persönliche Hilfen, soziale Dienste und Sozialraumorientierung (FA PSS)

Sie finden als Download für Paritätische Mitglieder die derzeitige Besetzung der (derzeitigen) Fachausschüsse.
HINWEIS: Paritätische Fachausschussmitglieder sind derzeit nur in 2 Fachausschüssen, nämlich im FA Frauen und im FA PSS (Persönliche Hilfen .....).

Nach der Geschäftsordnung und Satzung der BAG-W gilt die Berufung von FA-Mitgliedern für die Dauer einer Vorstandsperiode (4 Jahre) und wird nach Vorstandswahlen ggf. erneuert bzw. es findet eine Neuberufung statt. Da die laufende Vorstandsperiode im Herbst 2011 endet und der Vorstand im November 2011 neu gewählt wird, muss für die nächste Vorstandsperiode (Ende 2011 - Ende 2015) eine Erneuerung des Mandats oder eine Neuberufung stattfinden.

Nach der nächsten Vorstandssitzung (am 3. Mai 2011) plant die Geschäfsstelle der BAG-W alle Fachausschüsse und die benennenden Verbände anschreiben und auf die Erneuerung des Mandats hinweisen.

Ich möchte Sie bereits darüber informieren und Sie bitten, die Liste ggf. an die einschlägigen Einrichtungen weiterzureichen. Damit haben wir genügend Zeit, im Laufe des Jahres 2011 eine Neubenennung von Fachleuten und Praktiker/innen innerhalb des Paritätischen zu finden, die für die Fachausschüsse benannt werden könnten. Die personellen Vorschläge bitte ich, an mich zu geben - auch bereits in den kommenden Wochen und Monaten. Ziel wäre es, dass der Paritätische mehr Fachleute als bisher in die Fachausschüsse entsenden kann.

Darauf hinweisen muss ich jedoch auch, dass der Gesamtverband keine Fahrt- oder andere Kosten für die benannten Personen übernimmt. Es ist also jeweils zu klären, wer die entstehenden Kosten trägt, d.h. entweder der entsendende Landesverband oder Träger/Einrichtung.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen
Eberhard Ewers
Referent für Gefährdetenhilfe und Schuldnerberatung

 

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Downloads:

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Downloads für Mitglieder:

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