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Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ("Beitragsschuldengesetz") am 01.08.2013 in Kraft getreten

Eine Information des Paritätischen Gesamtverbandes

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der
Krankenversicherung (Beitragsschuldengesetz)" ist nun, wie bereits
angekündigt,  zum 1.8.2013 in Kraft getreten.  Das Gesetz wurde am
18.07.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.  

Um für alle Mitglieder bei den verschiedenen Krankenkassen gleiche Bedingungen in Bezug auf den Schuldenerlass sicherzustellen, wird der GKV-Spitzenverband beauftragt, die konkreten Bedingungen für Beitragserlass bzw. -ermäßigung einheitlich zu
regeln. Die entsprechenden Regelungen hat er bis zum 15. September 2013 dem
Bundesministerium für Gesundheit zur Genehmigung vorzulegen.

Der Paritätische Gesamtverband begrüßte bereits am 13.6.2013 in einer Pressemeldung das Gesetz.

Sie finden den Gesetzestext im Anhang, wobei ab Artikel 5a weitere Regelungen für Krankenhäuser, die Pflegeversicherung  und Änderungen des Transplantationsgesetzes
Bestandteil des Gesetzes sind.

Darüber hinaus finden Sie im Anhang die aktualisierte zusammenfassende Information über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes.

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

Eberhard Ewers

Referent für Gefährdetenhilfe und Schuldnerberatung

Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

pdf  Beitragsschuldengesetz (235.96 kB)

pdf  Informationen zum Beitragsschuldengesetz (90.86 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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