Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat die anliegenden Empfehlungen am 11. September 2019 verabschiedet. Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII stellt eine Leistung in der Sozialhilfe dar, die sich gezielt an Menschen in besonderen sozialen Notlagen wendet. Für die Zielerreichung der Hilfe bildet die Mitwirkung der Leistungsberechtigten eine wichtige Voraussetzung. Die Leistungsberechtigten hierzu zu beraten und zu unterstützen, ist aufgrund der besonderen sozialen Notlagen und der bestehenden rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen fachlich äußerst anspruchsvoll. Vor diesem Hintergrund kommt es in der Praxis immer wieder zu vorzeitigen Abbrüchen von Hilfen. Mit der vorliegenden Praxisempfehlung will der Deutsche Verein deshalb zu einem besseren Verständnis dieser Hilfeart der Sozialhilfe und zu einer wirkungsvolleren Umsetzung beitragen. Sie sollen zu mehr Rechtssicherheit in der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes der Mitwirkung beitragen, um vorzeitige Hilfeabbrüche oder Drehtüreffekte zu reduzieren oder zu vermeiden. |
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