logo

Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes zum Leistungsausschluss im SGB II von Unionsbürger

Das BSG hat am 3. Dezember 20155 in drei Entscheidungen klargestellt, dass ein vollständiger Ausschluss von existenzsichernden Sozialleistungen für arbeitsuchende oder nicht-erwerbstätige Unionsbürger nicht zulässig ist. Wenn keine Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter erbracht werden, müssen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII erbracht werden. In der Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes werden die konkreten Schritte erklärt.  Sie finden diese in der Anlage.

Verknüpfte Artikel:

 

Downloads:

pdf Arbeitshilfe DPWV EU Bürger 12-2015 (404 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

  Weitere Angebote des Paritätischen Berlin   Mitgliedsorganisationen im Paritätischen
 
  • AlSoPfleg Archiv / Januar 2006 - August 2009 (auf Anfrage)
  • Angebote Paritätischer Mitgliedsorganisationen der vollstationären Pflege (Pflegeheim) www.paritaet-pflegeinfo.de
  • Einrichtungen nach § 67 SGB XII
  • PARIEXTRA - Intranet für Mitgliedsorganisationen
  Rund 200 Mitgliedsorganisationen des Paritätischen engagieren sich in den Bereichen Altenhilfe, Soziales und Pflege.

 Impressum  -  Kontakt  -  Sitemap

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2001-2026

Impressum | Datenschutz | Kontakt 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.