logo

HPG/gVP - Gesundheitliche Versorgungplanung am Lebensende (gVP): Einführung einer einheitlichen Notfallverfügung in Berlin

Im Kontext der gesundheitlichen Versorgungplanung am Lebensende (gVP) wurde auf Landesebene eine einheitliche Notfallverfügung erarbeitet. Hintergrund ist u.a. die Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V (vgl. nebenstehend verlinkte Artikel), die als ein Ergebnis eine verständliche und nachvollziehbare Darstellung der Willensäußerungen der Behandlungsvorstellungen in Notfallsituationen vorsieht.

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, der Runde Tisch Hospiz- und Palliativversorgung sowie die AG Hospiz- und Palliativkultur in Pflegeheimen empfehlen den Pflegeeinrichtungen die Umsetzung der gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase und die Notfallverfügung anzuwenden.

 

Verknüpfte Artikel:

HPG/§132g SGB V Berlin - Vergütungsvereinbarung nach § 132g SGB V zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase im Land Berlin ... (1/2019)

HPG/§132g SGB V - BAGFW Handreichung in Einfacher Sprache "Gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase" ...  (1/2019)

Downloads für Mitglieder:

pdf 19 1121 gVP Berlin StS SenGPG zu NotfallV Berlin (496 KB)

document 19 1121 gVP Berlin Notfallverfügung gVP St Juni 2019 (111 KB)

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.