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GeDIG – Stellungnahme der BAGFW zum Gesetzentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) , Stand Oktober 2026

Hinterlegt wurde die umfangreiche Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Gesetzentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG).
Darin begrüßt die BAGFW den Gesetzentwurf grundsätzlich, sieht jedoch in mehreren Bereichen erheblichen Nachbesserungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Einbindung und Finanzierung der Pflege:
Wichtigste Inhalte:
Pflege konsequent in die Digitalisierung einbeziehen
• Pflegeeinrichtungen müssen gleichberechtigt in die digitale Infrastruktur und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur eingebunden werden.
• Neue digitale Verpflichtungen dürfen nicht zu ungedeckten Mehrkosten führen; eine Refinanzierung zusätzlicher Aufwände ist sicherzustellen.
Verbesserung der pflegerischen Versorgung
Positiv bewertet werden:
• verpflichtende elektronische Arzt- und Entlassbriefe,
• bessere Aktualisierung des Medikationsplans,
• Vertreterregelungen, damit Pflegedienste Verordnungen für Pflegebedürftige verwalten können,
• erweitertes Zugriffsrecht von Pflegefachpersonen auf ärztliche Verordnungen.
Kritik an Verzögerungen bei eVerordnungen
• Die Verschiebung der elektronischen Verordnungen für Häusliche Krankenpflege (HKP) und außerklinische Intensivpflege (AKI) um mehrere Jahre wird deutlich kritisiert.
• Die Verzögerungen gefährden eine schnelle und medienbruchfreie Versorgung.
KIM und TIM
• Die verpflichtende Nutzung sicherer Kommunikationswege wird begrüßt.
• Allerdings fordert die BAGFW verbindliche Nutzungsfristen sowie eine bessere Integration in Praxis- und Pflegesoftware, da Pflegedienste häufig keine digitalen Antworten von Arztpraxen oder Kassen erhalten.
Elektronische Patientenakte (ePA)
• Pflegeeinrichtungen sollen auch ohne Heilberufsausweis mittels Institutionskarte auf die ePA zugreifen können.
• Die aktuelle Begrenzung des Zugriffs auf 90 Tage wird als praxisfern bewertet.
• Zugriffsrechte müssen barrierefrei, verständlich und differenziert steuerbar sein.
Digitale Bedarfseinschätzung
• Die Einführung eines digitalen Ersteinschätzungsinstruments wird unterstützt.
• Pflegeberufe müssen jedoch verbindlich an Entwicklung und Ausgestaltung beteiligt werden.
• Digitale Tools dürfen keine automatisierten Versorgungsentscheidungen treffen und dürfen analoge Zugangswege nicht ersetzen.
• Pflegefachpersonen sollen als eigenständige Leistungserbringer im künftigen Primärversorgungssystem berücksichtigt werden.
Barrierefreiheit und Teilhabe
• Alle digitalen Anwendungen (ePA, Terminbuchung, Bedarfseinschätzung) müssen barrierefrei, mehrsprachig und in Leichter Sprache nutzbar sein.
• Menschen ohne digitale Kompetenzen müssen weiterhin gleichwertige analoge Zugangswege haben.
Interoperabilität
• Die Interoperabilitätspflicht soll ausdrücklich auch für Pflegesoftware gelten.
• Softwarehersteller sollen verpflichtet werden, digitale Anwendungen innerhalb festgelegter Fristen umzusetzen.
Terminbuchungsplattformen
• Die BAGFW fordert ein Verbot der Benachteiligung gesetzlich Versicherter gegenüber Privatversicherten bei digitalen Terminvergaben.
• Terminvergaben sollen sich ausschließlich am medizinischen Bedarf orientieren.
Finanzierung ambulanter Suchtrehabilitation sichern
• Ambulante Rehabilitationseinrichtungen für Suchterkrankte müssen ab 2027 elektronische Datenübermittlung nutzen.
• Die BAGFW fordert hierfür eine vollständige Refinanzierung der technischen Kosten durch GKV und Deutsche Rentenversicherung, um Versorgungsangebote nicht zu gefährden.
Weiterer Regelungsbedarf
• Einführung eines zentralen digitalen Pflege-Portals nach dem „Once-only-Prinzip“, um Mehrfachmeldungen und Bürokratie abzubauen.
• Digitalisierungskosten in Pflegeeinrichtungen sollen künftig nicht nur einmalig, sondern regelmäßig (alle drei Jahre) gefördert werden.

Fazit
Die BAGFW sieht im GeDIG wichtige Fortschritte für Digitalisierung und Primärversorgung. Zentraler Kritikpunkt bleibt jedoch, dass die Pflege in vielen Regelungen noch nicht ausreichend berücksichtigt wird. Die BAGFW fordert daher eine stärkere Beteiligung der Pflege, verbindliche Refinanzierung digitaler Anforderungen sowie eine konsequent barrierefreie und sektorenübergreifende Digitalisierung.

 

Verknüpfte Artikel:

GeDIG - Kabinettentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vom 15.07.2026 und Antwort auf schriftliche Anfrage Abgh vom 22.07.2026

 

Downloads für Mitglieder:

pdf 26 1009 BAGFW Stena GeDIG final (263 KB)

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