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Für Mitgliedsorganisationen ist nebenstehend der Referentenentwurf vom 05.05.2026 eines „Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) hinterlegt. Das Gesetz hat laut Entwurf insbesondere zum Ziel:
Das Gesetz soll wesentliche Bausteine für die Digitale Ersteinschätzung liefern, die für die Ausgestaltung des geplanten Primärversorgungssystems sowie der Notfallreform relevant sind. Kritisch sind dabei aus sicht des Paritätischen vor allen Lücken bei der Barrierefreiheit und Niedrigschwelligkeit, der schwachen Beteiligungsrechte von Patient*innenvertretungen und die fehlende Einbeziehung von Pflegeanbietern und Pflegenden bei der Ausgestaltung der Digitalen Ersteinschätzung im § 360b SGB V. Eine gemeinsame Stellungnahme mit der BAGFW und anderen Spitzenverbänden ist geplant. |
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GeDIG - Referentenentwurf eines "Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen" (GeDIG) vom 05.05.2026
- Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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