Mit dem Beschluss des Bundesrats zum Angehörigen-Entlastungsgesetz am 29.11.2019, das zuvor der Bundestag am 7. November verabschiedet hatte, wird die finanzielle Entlastung für unterhaltsverpflichtete Angehörige u.a. von Pflegebedürftigen ab 2020 umgesetzt (s. unten). Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz zum Jahresbeginn 2020 in Kraft treten.
29.11.2019: Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt. In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Folgekosten auf eine realistische Datengrundlage zu stellen. Die Bundesregierung hatte im Plenum angekündigt, sich dazu mit den Ländern ins Benehmen zu setzen. „Bundesrat gibt grünes Licht für 30 Gesetze“ unter: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/983/983-pk.html Nachrichtlich als Download: Die Empfehlungen der Ausschüsse für den Bundesrat. Der Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt die Einberufung des Vermittlungsausschusses und will damit eine Evaluation und einen Ausgleich der Kosten erreichen, falls diese von den Schätzungen abweichen. Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik des Bundesrates empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. 07.11.2019: Der Bundestag hat am 7.11.2019 das Angehörigen-Entlastungsgesetz der Bundesregierung beschlossen. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, zu der auch ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit vorlag. Mit dem Gesetz sollen folgende Regelungen getroffen werden:
Der Bundestag hat auch den Änderungsantrag der Regierungsparteien beschlossen, der u.a. auch die Aufhebung der Trennung der Fachmaßnahme von den existenzsichernden Leistungen bei jungen Volljährigen in Einrichtungen, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden, bis maximal 21 Jahre oder bis zur Erreichung eines definierten Teilhabezieles, und minimale Anpassungen beim Budget für Ausbildung enthält. Die Gesetzesentwürfe, die Beschlussempfehlung und ein Auszug aus dem Protokoll nebenstehend als Download. Weitere Informationen unter: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw45-de-angehoerigen-entlastungsgesetz-664944 Nachrichtlich: Am 4. November 2019 fand die Anhörung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages in Berlin statt. Sämtliche Stellungnahmen der angehörten Verbände (Ausschussdrucksache 19(11)500) sind im Anhang beigefügt.
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Verknüpfte Artikel: SGB XII / SGB IX - Angehörigen-Entlastungsgesetz erste Beratung im Bundestag am 27.09.2019 ... Downloads für Mitglieder: pdf 19 1129 BR Beschlussentwurf Angehörigen Entlastungsgesetz 550 19(B) (76 KB) pdf 19 1129 BR Ang EntlG BR Beschlussempfehlung 550 1 19 (85 KB) pdf 19 1107 BT Ang EntlG Ausz Protokoll (688 KB) pdf 19 1106 BT Beschlussempfehlung Angehörigen Entlastungsgesetz DS 1914868 (795 KB) pdf 19 1101 BR Stellungnahmen Angehörigen Entlastungsgesetz 19(11)500 (1.35 MB) pdf 19 0923 BT Gesetzentwurf Angehörigen Entlastungsgesetz DS 1913399 1 (1.28 MB) pdf 19 0923 BT Gesetzentwurf Angehörigen Entlastungsgesetz DS 1913399 1 (1.28 MB) |