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Berliner Bündnisses für Pflege/Qualifizierungschancengesetz - Präsentation zur Arbeitsförderung beim Salongespräch am 14.05.2019

Im Rahmen des Salongesprächs des Berliner Bündnisses für Pflege im Mai 2019 wurden von der Bundesagentur für Arbeit die erweiterten Fördermöglichkeiten beruflicher Weiterbildung (gem. des Qualifizierungschancengesetzes) vorgestellt. Diese sehen u.a. einen Arbeitsentgeltzuschuss (§ 82 SGB III) von bis zu 100 % während der Weiterbildung vor. Die berufsbegleitende Ausbildung stellt eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung dar, so dass danach der Arbeitsentgeltzuschuss für alle Unternehmen bei bis zu 100 % liegt.

Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit zu den Förderinstrumenten der beruflichen Weiterbildung

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