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Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz (3. ZDGÄndG)

FG StatPflegVers (258), AK 67 (135), FG ÄM, Beratungsträger

 

Der Paritätische Gesamtverband informiert über die Rechtsänderungen (siehe auch nebenstehende Downloads):


Sehr geehrte Damen und Herren,

das 3. ZDGÄndG wurde am 17.6.09 verkündet und ist in der Anlage beigefügt. In der ebenfalls beigefügten Sonderinfo 2/09 des Bundesamtes für den Zivildienst werden die Neuregelungen ausführlich dargestellt.

Zu den Neuregelungen gehören
die verpflichtende Teilnahme der Dienstleistenden an:
- einem 1-tägigen Informationsseminar,
- einem 4-tägigen Seminar zur politischen Bildung und
- einem 1-wöchigen Seminar zu speziellen Fachthemen soweit dies erforderlich ist.
der Anspruch der Dienstleistenden zur Teilnahme an:
- einem 1-wöchigen Seminar zur Vertiefung der im Zivildienst erworbenen persönlichen und sozialen Kompetenzen sowie
- einem dienstlichen Erfahrungsaustausch (dienstbegleitend oder 3-tägig).
- die Ausstellung von qualifizierten Dienstzeugnissen,
- die angestrebte Anrechnung der im Zivildienst erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf Ausbildungs- und Studienzeiten und
- die Entwicklung von zusätzlichen Angeboten, wie z. B. die Zertifizierung zum "Helfer für soziale Dienste".

Zur Umsetzung der Neuregelungen wurden Arbeitsgruppen eingesetzt. Die konstitutierende Sitzung der AG ÜVA-Vertrag hat 14.5.09 stattgefunden. Diwe , für den Rahmenvertrag Einführungslehrgänge am 2.7.09. Über die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen und die weitere Umsetzung dieses Gesetzes werden wir Sie informieren.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Niermann Peter Fialka
Abteilungsleiter Referent

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf Sonderinformation zum 3. Zivildienständerungsgesetz (121.47 kB)

pdf Drittes Zivildienständerungsgesetz (3. ZDGÄndG) (1.21 MB)

 

Downloads für Mitglieder:


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