Für die Fachgruppe sind nebenstehend die aktuellen Antragsformulare der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen für stationär und teilstationäre Pflegeeinrichtungen mit den entsprechenden Merkblättern hinterlegt (2023). Durch ein qualifiziertes unabhängiges Prüforgan ist weiterhin zu bestätigen, dass die im Antrag enthaltenen Angaben korrekt aus dem Jahresabschluss übernommen und sach- und periodengerecht zugeordnet wurden. Der Antrag muss von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden und im Original per Post bei uns eingereicht werden.
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Investitionskosten §82 Abs. 3 SGB XI und § 76 Abs. 2 SGB XII – Antragsblätter Zustimmung und Übernahme betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen Pflege (VOLL KUPF TAPF Stand 2023)
- Kategorie: P6b Arbeitshilfen Alter&Pflege
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