FG stationär
Dabei scheint es zum Teil auch darum zu gehen, dass eine ausschließlich retrospektive Bewertung der betriebsbezogenen Angaben keineswegs umfassend geeignet sein kann, den perspektivischen Vergütungsansatz für die Jahre 2010 und 2011 zu klassifizieren. Es kann allen Einrichtungsträgern nur empfohlen werden, die Rückäußerungen der Leistungsträger nur entgegen zu nehmen und zu überprüfen, inwiefern die Einschätzungen der Leistungsträger nachvollziehbar und im Wortsinne auch "akzeptabel" sind. Der Wunsch nach einer zeitnahen endgültigen Klärung für die kommende Vergütungsperiode ist ggf. zurückzustellen. Für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen ist eine ergänzende Information nebenstehend als Download hinterlegt. Angesichts des erheblichen Erörterungsbedarfs ist - außerhalb der Fachgruppentreffen im Jahre 2010 - für den 09. 02. 2010 eine Sonderveranstaltung in der LGS Parität geplant. Hier soll die Thematik "Vergütungsfindung für stationäre Leistungserbringer" (schließt ausdrücklich auch die Tagespflege nach SGB XI ein) noch ausführlicher abgehandelt werden. Sobald die Planungen für diese Veranstaltung abschließend sind, werden alle Einrichtungsträger diese entsprechend zur Information erhalten. Die Vormerkung dieses Termins wird in jedem Falle empfohlen.- Vgl. auch eine nebenstehend hinterlegte weitere Information mit Bezügen zum BSG Urteil aus dem Januar dieses Jahres.
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verknüpfte Artikel: Vergütungen 2010 für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Fragen zur kalkulatorischen Bewertung.
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BSG entscheidet zur ambulanten Vergütung - 17. 12. 2009 Az B 3 P 3/08 R (15.93 kB)
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Vergütungsperiode 2010 und 2011; zur Positionsfindung der Leistungserbringer
- Kategorie: P6b Arbeitshilfen Alter&Pflege
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