Zur Einleitung des Stellungnahmeverfahrens merkt der Paritätische Gesamtverband an:
Sehr geehrte Damen und Herren, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich am 28.11.2012 auf die Einleitung des gesetzlich vorgesehenen Stellungnahmeverfahrens zur Neufassung einer Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) verständigt. Mit der Richtlinie soll der § 116b SGBV umgesetzt werden, der mit dem Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) neugefasst wurde. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern. Leistungserbringer und Krankenhäuser sollen unter grundsätzlich gleichen Bedingungen Patientinnen und Patienten behandeln, die an Erkrankungen mit besonderen oder schweren Krankheitsverläufen leiden. Die Pressemeldung des G-BA - Stellungnahmeverfahren zur ASV eingeleitet: „Wichtiges Etappenziel erreicht“ - ist als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen |
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