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G-BA: Stellungnahmeverfahren zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) eingeleitet

 

Zur Einleitung des Stellungnahmeverfahrens merkt der Paritätische Gesamtverband an:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich am 28.11.2012 auf die

Einleitung des gesetzlich vorgesehenen Stellungnahmeverfahrens zur

Neufassung einer Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

(ASV) verständigt. Mit der Richtlinie soll der § 116b SGBV umgesetzt

werden, der mit dem Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) neugefasst wurde.

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung umfasst die Diagnostik und

Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach

Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre

Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern. Leistungserbringer

und Krankenhäuser sollen unter grundsätzlich gleichen Bedingungen

Patientinnen und Patienten behandeln, die an Erkrankungen mit besonderen

oder schweren Krankheitsverläufen leiden.

Die Pressemeldung des G-BA - Stellungnahmeverfahren zur ASV eingeleitet:

„Wichtiges Etappenziel erreicht“ - ist als Anlage beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Sauermann
Referentin Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, chronische Erkrankungen

DER PARITÄTISCHE Gesamtverband

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Downloads:

pdf  PM - Stelungsnahmeverfahren zur ASV (96.85 kB)

 

 

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