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SGB V: Hilfsmittelverzeichnis

Der GKV-Spitzenverband erstellt gemäß § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis und (gleichzeitig handelnd als GKV-Spitzenverband derPflegekassen) als Anlage dazu ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen umfasste Hilfmittel aufgeführt. Das Hilfsmittelverzeichnis besteht aus weiteren sechs Produktgruppen.

Das Webportal bietet die Möglichkeit, direkt im Hilfsmittelverzeichnis auch differenziert zu recherchieren.

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