FG StatPflegVers
Über die noch immer nicht vollzogene Verständigung zur Definition der Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität für die teilstationäre Pflege ist vor kurzem berichtet worden.
Angesichts der auf Basis der bislang bekannten Verhandlungsergebnisse klar erkennbaren Tendenzen ist ein weiteres Zuwarten auf abschließende Festlegungen allerdings eher kontraproduktiv. Es scheint durchaus ratsam zu sein, sich mit den Regelungsansätzen zu beschäftigen und sich perspektivisch auch darauf einzustellen, dass die Prüfpraxis des MDK sich entsprechend im kommenden Jahr auch an den Neufestlegungen orientieren wird.
Aus diesen Entwicklungen heraus sind zukünftige Leistungsverpflichtungen der Tagespflegeeinrichtungen ersichtlich. Im Vordergrund muss die Frage stehen, ob sich das Einlassen auf neue Rahmenbedingungen mit der üblichen Beschäftigtenstruktur realisieren lässt, ob dieses Einlassen möglicherweise damit verknüpft ist, dass „unter dem Strich" sich die Proportionen zwischen pflegerischer Versorgung und Administration zu Lasten der pflegerischen Versorgung verschieben oder ob personelle Anpassungen eine zwingende Folge der höheren Leistungsverpflichtungen sind. Die AG § 75 SGB XI hat sich darauf verständigt, im ersten Halbjahr 2012 sich mit diesen wesentlichen Fragestellungen zu beschäftigen. Die Paritätischen Leistungserbringer sind im Vorfeld der zu führenden Verhandlungen selbstverständlich auch ihrerseits um Unterstützung gebeten, mit Fachargumenten der Praxis eine tragfähige Lösung für die teilstationären Angebote nach SGB XI zu schaffen. Eine weiterführende Information für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen ist nebenstehend abrufbar hinterlegt. Meldung an LGS Parität zum Thema sind ausdrücklich erwünscht.
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verknüpfte Artikel:
Maßstäbe u. Grundsätze zur Sicherung u. Weiterentw. der Pflegequalität für die teilstationäre Pflege
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Entwicklungen der Leistungsverpflichtungen für Tagespflegeeinrichtungen (16.51 kB)
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