Mit den neu formulierten „Maßstäben und Grundsätzen zur Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationäre Pflege" haben sich die Einrichtungsträger - insbesondere die Qualitätsverantwortlichen - gezwungenermaßen bereits beschäftigt. Problematisch bleibt allerdings, dass die zur Verfügung stehende Synopse der alten Regelung (Grundsätze und Maßstäbe) mit den neuen Regelungen (Maßstäbe und Grundsätze) nicht nur im Titel schon Unterschiede aufzeigt. Es ist zum Teil schwer nachvollziehbar, warum sprachliche Änderungen erfolgten. Die zwischenzeitlichen Informationen des Paritätischen Gesamverbands aus den laufenden Verhandlungen heraus und die ergänzenden Informationen über das Schiedsverfahren können hier auch kaum zur Erhellung beitragen. Als Arbeitshilfe für Einrichtungsträger hinterlegt ist der Versuch einer zusammenfassenden Bewertung unter Berücksichtigung weiterer bestehender Erfordernisse, z. B. im Rahmen des Berliner Heimgesetzes. Die Arbeitshilfe soll Diskussionsprozesse bei der einrichtungsinternen Qualitätsarbeit und -entwicklung unterstützen. Bewertungen und Einschätzungen aus der Praxis sind erwünscht. Eine gemeinsame Erörterung in der Fachgruppe Stationäre pflegerische Versorgung ist zusätzlich geplant. |
verknüpfte Artikel: § 113 SGB XI „MuG statt GuM“ – Synopse zur Bewertung des Anpassungsbedarfs nach vollzogener Einigung
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§ 113 SGB XI. Maßstäbe und Grundsätze. Zum Handlungsbedarf für Einrichtungsträger
- Kategorie: P6b Arbeitshilfen Alter&Pflege
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