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§ 72 Absatz 2 SGB XI: Gesamtversorgungsverträge

pdf Gesamtversorgungsvertrag (Link)

FG StatPflegVers (202)

Welche Möglichkeiten und Grenzen sich aus der Neufassung des § 72 SGB XI ergeben, ist für das Land Berlin noch nicht abschließend geklärt. Die Option, einen einheitlichen Versorgungsvertrag (Gesamtversorgungsvertrag) zu schließen, ist im Zuge des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes in jedem Falle ausdrücklich in dem Rechtsrahmen eingefügt worden.

Aus Baden-Württemberg gibt es nunmehr das Muster eines Gesamtversorgungsvertrages, das zumindest als Orientierungshilfe auch für die für Berlin anzustrebenden Entwicklungen geeignet erscheint. Der Mustervertrag ist nebenstehend als Download hinterlegt.

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