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Überprüfung des Mindestlohns in der Pflege durch Zollfahndung in Bayern

FG stationär

 

Der Paritätische Gesamtverband informiert:


Sehr geehrte Damen und Herren,

von Herrn Bischof vom Landesverband Bayern wurden wir darüber informiert, dass die Zollfahndung verstärkt in ambulanten Pflegediensten und teil-/ stationären Einrichtungen der Altenhilfe und/oder Pflege die Einhaltung der Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV, "Mindestlohn in der Pflege") stichprobenartig überprüft.

Nach unseren Informationen finden derzeit bundesweite wissenschaftliche Evaluationsstudien zum Mindestlohn in der Pflege statt, die offensichtlich mit Stichprobenüberprüfungen durch die Zollbehörden flankiert werden.

Wir  fügen nochmals die PflegeArbbV, "Mindestlohn in der Pflege" sowie eine Rechtsinformationen zum Mindestlohn im Pflegebereich des Paritätischen Gesamtverbandes zur Kenntnisnahme bei.

Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege

 

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

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Downloads für Mitglieder:

pdf P GV - Rechtsfragen zum Mindestlohn ... (43.7 kB)

 

pdf VO über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche ... PflegeArbbV vom 15. Juli 2010 (45.71 kB)

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