FG stat.
Der Paritätische Gesamtverband übermittelt das Ergebnis des Schiedsstellenverfahrens. Über eine Pressemitteilung der BAGFW (nebenstehend als Download) stehen weitere bewertende Informationen zur Verfügung: Sehr geehrte Damen und Herren, am Montag hat die Schiedsstelle nach § 113b SGB XI die Anforderungen an gleichwertige Prüfverfahren nach § 114 Abs. 4 SGB XI durch Beschluss festgelegt. Den tatsächlichen Wortlaut des Beschlusses der Schiedsstelle einschließlich Begründung übersenden wir Ihnen, sobald uns diese durch die Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 113b SGB XI zugegangen ist. In der Anlage dieser Mail finden Sie die von der BAGFW herausgegebene Pressemitteilung zum Beschluss der Schiedsstelle nach § 113b SGB XI zur Kenntnisnahme. Ute Zentgraff |
verknüpfte Artikel:
Downloads: pdf pdf BAGFW. PM - Einigung: Anforderungen an gleichwertige Prüfverfahren (26.7 kB)
Downloads für Mitglieder: |
SGB XI -Schiedsstellenbeschl. nach § 113b zu Anforder.an gleichwertige Prüfverfahr. nach § 114 Abs.4
- Kategorie: P6b Arbeitshilfen Alter&Pflege
- Zugriffe: 4573