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SPD scheitert mit Antrag zum "Pflege-TÜV"

FG stationär

Der Paritätische Gesamtverband:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgende Meldung aus dem Bundestag vom 23.02.2011 senden wir Ihnen zur Kenntnisnahme:

"Ausschuss für Gesundheit
Berlin: (hib/MPI/KRU) Die SPD-Fraktion ist mit einem Vorstoß zur besseren Aussagekraft der Benotungen von Pflegeeinrichtungen gescheitert. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen lehnte der Gesundheitsausschuss den Antrag der Sozialdemokraten (17/1427) zur Optimierung der Pflege-Transparenzkriterien am Mittwoch ab. Die SPD stimmte für ihren Antrag, die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Einigkeit herrschte im Ausschuss darüber, dass der jetzige "Pflege-TÜV" Mängel aufweise. So könnten schlechte Noten bei "harten" Kriterien in der pflegerischen und medizinischen Versorgung - etwa bei der Flüssigkeitsversorgung oder beim Ernährungszustand der Gepflegten - durch gute Noten in "weicheren" Kriterien wie der Lesbarkeit des Speiseplans oder der Gestaltung von Gemeinschaftsräumen nicht nur abgemildert werden, "sondern auch zu einer guten Gesamtbewertung führen", wie die SPD in ihrem Antrag ausgeführt hatte.
Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP werteten den SPD-Antrag gleichwohl als "überflüssig", "völlig überholt" und "in Teilen absolut falsch". Nachdem ein Kompromiss zur Behebung der Mängel auf Seiten der Selbstverwaltung an der mangelnden Zustimmung zweier kleinerer Betreiber-Organisationen gescheitert sei, werde Schwarz-Gelb nun ein Schiedsverfahren gesetzlich verankern, erläuterte die Bundesregierung. Künftig solle es für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einfacher werden, die Qualität eines Heims zu beurteilen. Damit werde ein "Webfehler" des "Pflege-TÜV" korrigiert, betonte die FDP. Die Union fügte hinzu, es wäre "vernünftig" gewesen, wenn die SPD ihren Antrag zurückgezogen hätte.
Die Sozialdemokraten hatten sich unter anderem für neue Stichprobenkriterien eingesetzt, nach denen der Medizinische Dienst Pflege in Heimen prüft. Auch Die Linke nannte den Antrag im Ausschuss "nicht mehr aktuell". Gleichwohl hätte nach ihrer Ansicht das Engagement des Bundesgesundheitsministeriums bei der Lösungssuche "engagierter" ausfallen müssen. Die Grünen kritisierten, die SPD habe den zentralen Geburtsfehler der Pflegetransparenzrichtlinie nicht benannt, nämlich dass an der Ausarbeitung der Kriterien weitgehend nur die Kostenträger und Leistungserbringer beteiligt gewesen seien."

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Pawils
Referentin für Altenhilfe und Pflege


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Downloads:

pdf ... Pflege-Transparenzkriterien optimieren, Drs.17/1427 vom 21. 04. 2010 (57.18 kB)

 

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