pdf 24 0815 Abgh Kostenfreies Parken für Pflegekräfte S19 19994 (444 KB)
Die Antwort vom 30.08.24 auf die Anfrage im Abgeordnetenhaus zum Thema: „Kostenfreies Parken für Pflegekräfte, Service- und Einsatzkräfte und Mitarbeitende der Sozialen Dienste“ ist nebenstehend als Download hinterlegt. Auszug: „Pflegekräfte, die unter den Anwendungsbereich der AV StVO PRB-AG UngünstArb fallen, haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zum kostenfreien Parken in der Parkzone am Beschäftigungsort zu erhalten. Dafür muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mittels eindeutiger Erklärung bestätigt haben, dass die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, alternativ kann durch die Arbeitsgeberin oder den Arbeitgeber eine listenmäßige Antragstellung für die Beschäftigten erfolgen, vgl. Abschnitt 4 der AV StVO PRB-AG UngünstArb.
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