Der Qualitätsausschuss Pflege hat in seiner 37. Sitzung am 24.10.2023 beschlossen, dass eine Arbeitsgruppe (AG) Beratungsbesuche die Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche gem. § 37 Abs. 5 SGB XI in Bezug auf das Thema Hitzeschutz prüft. Die AG ist dem Prüfauftrag nachgekommen und hat sich im Zusammenhang mit dem Beschluss des Qualitätsausschusses Pflege vom 28.03.2024 über die Bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten in Sitzungen am 08.05.2024 und 07.06.2024 beraten. Der Qualitätsausschuss Pflege hat sodann die aktualisierten Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche gem. § 37 Abs. 5 SGB XI in der 41. Sitzung des Qualitätsausschusses Pflege am 03.07.2024 beschlossen. |
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§ 37 Abs. 3 SGB XI - Aktualisierte Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche gem. § 37 Abs. 5 SGB XI
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