Der GKV-Spitzenverband richtet gemäß dem Pflegeunterstützungs-und Entlastungsgesetz (PUEG) ein Kompetenzzentrum für Digitalisierung und Pflege ein. Über das Bundesministerium für Gesundheit wird der GKV-Spitzenverband dem Deutschen Bundestag bis 2028 jährlich, erstmals zum 01.03.2024, einen barrierefreien Bericht über die Aktivitäten und Ergebnisse des Kompetenzzentrums vorlegen (vgl. § 125b, Abs. 4, Satz 4 SGB XI). Das Kompetenzzentrum für Digitalisierung und Pflege nahm am 01.01.2024 seine Arbeit auf und befindet sich seitdem im Aufbau.
|
Verknüpfte Artikel: §125b SGB XI - Stellungnahme der BAGFW zum Konzept des GKV-Spitzenverbands für ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege gemäß §125b SGB XI
Downloads für Mitglieder: |
Digitalisierung/PUEG/ § 125b SGB XI: Tätigkeitsbericht des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege des GKV-Spitzenverbands veröffentlicht
- Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
- Zugriffe: 363