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Neubesetzung des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege

Am 1. Februar 2023 hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach den neuen Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege berufen. Der Sachverständigenrat wurde 1987 auf gesetzlicher Grundlage gem. § 142 SGB V errichtet.

Er hat die Aufgabe, im Abstand von in der Regel 12 Monaten Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen und Empfehlungen zu geben. Mit Inkrafttreten des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes am 29.12.2022 wurde u. a. auch der § 142 SGB V neu gefasst und damit der Auftrag des Sachverständigenrats Gesundheit explizit um den Bereich der Pflege ergänzt und der Gutachten-Rhythmus flexibilisiert.

Die Gutachten des Sachverständigenrates werden dem Bundesgesundheitsminister überreicht und von diesem den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes – Bundestag und Bundesrat – vorgelegt. Wie am 19. Januar 2023 in der Bundespressekonferenz zum Gutachten zur Resilienz im Gesundheitswesen angekündigt wurde, legte der Großteil der Mitglieder des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege das Amt nieder. Prof. Dr. Jonas Schreyögg ist das einzige bisherige Mitglied des Sachverständigenrates, das sein Amt fortführt. Die neuen Ratsmitglieder nahmen mit dem Tag der Berufung ihre Arbeit auf und werden am 28. Februar 2023 zu einer konstituierenden Sitzung in Berlin zusammenkommen. Dabei werden unter anderem der oder die Vorsitzende sowie eine Stellvertretung gewählt. Außerdem kündigte der Minister einen ersten Gedankenaustausch zu den Herausforderungen des Gesundheitssystems an.


Anbei wurde die zugehörige Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums zur Neubesetzung des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege als Download hinterlegt.

 

 

Verknüpfte Artikel:

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege veröffentlicht Gutachten zur Resilienz im Gesundheitswesen

Downloads für Mitglieder:

pdf 2023 02 01 PM BMG Neubesetzung SVR Gesundheit Pflege (156 KB)

 

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