Am 01.08.2018 hat die Bundesregierung den Kabinettsentwurf vorgelegt und damit die parlamentarische Abstimmung begonnen. Im Vergleich zum Referentenentwurf werden Änderungen und Präzisierungen deutlich. Der Kabinettsentwurf beziffert die Mehrausgaben der Krankenkassen bis einschließlich 2022 auf fast neun Milliarden Euro. Die Finanzierung der zusätzlichen Stellen in Pflegeheimen werden mit rund 640 Millionen Euro jährlich ausgewiesen. Deutlich präzisiert wurde, dass Vergütungszuschläge für medizinische Behandlungspflege im Regelfall nur für Pflegefachkräfte gezahlt werden sollen.
Die Anhörung und die Lesungen im Bundestag sollen bis Ende Oktober 2018 erfolgen, so dass nach dem 2. Durchgang im Bundesrat ein Inkrafttreten voraussichtlich zum 1. Januar 2019 erfolgt.
Weitere Informationen unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/sofortprogramm-pflege.html
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