Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. hat den Weiterentwicklungsbedarf der Kurzzeitpflege in einem Thesenpapier zusammengefasst. Die durchschnittliche Krankenhausverweildauer geht seit Jahren kontinuierlich zurück. Dadurch entstehen neue Anforderungen an die Krankenhausnachsorge, insbesondere für Menschen mit medizinisch-pflegerischem Versorgungsbedarf. Seit 2017 besteht die Möglichkeit, Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V auch als Krankenhausnachsorge bei fehlender Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Für den pflegerisch-medizinischen Versorgungsbedarf in der Kurzzeitpflegeeinrichtung ist es allerdings ohne Bedeutung, ob nach einer Krankenhausbehandlung bereits ein langfristiger Unterstützungsbedarf im Sinne des SGB XI festgestellt worden ist oder ob der Pflegebedarf nur vorübergehend besteht.
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Verknüpfte Artikel: KUPF - Antwort auf die Anfrage \"Situation der Kurzzeitpflege in Berlin\" Downloads: pdf 18 0314 BAGFW Thesen solitäre Kurzzeitpflege fin (99 KB) Downloads für Mitglieder:
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