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SGB XI Schiedsstelle Baden-Württemberg zur Bemessung des Gewinnzuschlages in stationären Pflegeeinrichtungen

Im Austausch der Landesverbände informiert der DPW Baden-Würtemberg über eine Schiedsstellenentscheidung SGB XI aus Juli 2015, in der neue Regeln zur Bemessung des Gewinnzuschlages in stationären Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg aufgestellt werden. Die Kernaussagen sind u.a.

  • Die für die Pflegesatzkalkulation relevante Auslastungsquote in Baden-Württemberg von 96,5 Prozent bleibt unberührt.
  • Alle Pflegeeinrichtungen können unabhängig von ihrer Auslastung einen Gewinnaufschlag von 1,5 Prozent geltend machen.
  • Einrichtungen mit einer Auslastung unter 96,5 Prozent können einen Gewinnaufschlag von weiteren 1,0 Prozent, also insgesamt 2,5 Prozent, geltend machen, wenn konkrete Gründe dafür vorgebracht werden, z. B. Belegungseinbruch oder fehlende Fachkräfte, die eine Belegung kurzfristig verhindern.

Für interessierte Mitgliedsorganisationen ist nebenstehend eine ausführliche Information als Download hinterlegt.

 

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pdf 15-0700 Info BW Schiedsstelle SGB XI - Unternehmergewinn (453 KB)

 

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