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Bundestag: Erste Erfolge bei Fachkräftesicherung mit Aussagen zum Fachkräftebedarf und Ausbildung in der Pflege

Heute im Bundestag berichtet über Erste Erfolge bei der Fachkräftesicherung. Danach sieht die Bundesregierung die Fachkräftesicherung in Deutschland auf einem guten Weg. In ihrem Fortschrittsbericht 2013 Fachkräftekonzept vom 12.3.2014 (s. Download) schreibt sie, auf dem Weg zur Fachkräftesicherung zeigten sich „respektable Fortschritte“. So nehme die Erwerbsbeteiligung zu und der Anteil von Frauen und Älteren im Arbeitsmarkt steige. Die Ziele Deutschlands im Rahmen der EU-2020-Strategie seien bei Älteren bereits erreicht worden. In den vergangenen Jahren habe sich deren Erwerbsbeteiligung kontinuierlich erhöht und erreichte 2012 erstmals eine Quote von 60 Prozent. „Dennoch sinkt die Teilhabe Älterer am Arbeitsmarkt weiter deutlich mit dem Alter und Ältere bleiben deutlich länger arbeitslos als Jüngere“, führt die Regierung aus. Bei Frauen nähere sich der aktuelle Anteil dem Zielwert an. Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Regierung allerdings bei den nach wie vor hohen Teilzeitquoten und niedrigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten von Frauen.

Für die Pflege sind nachfolgende Aussagen aufschlussreich:

Sicherung des Fachkräftebedarfs für die ärztliche und

pflegerische Versorgung (S. 25 ff)

Zur Sicherung des Bedarfs an Fachkräften im Bereich der ärztlichen Versorgung hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht und begleitet, die sicherstellen, dass auch in Zukunft eine flächendeckende Versorgung zur Verfügung steht. Die mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz vorgesehenen Regelungen zur Sicherung einer möglichst wohnortnahen und bedarfsgerechten ärztlichen Versorgung wurden umgesetzt. Dies betrifft insbesondere die Neufassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss.

Darüber hinaus wurden neue Vergütungsanreize zur Steuerung des Niederlassungsverhaltens von Ärztinnen und Ärzten geschaffen. Einige Kassenärztliche Vereinigungen haben seitdem auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Strukturfonds einzurichten, mit dessen Mitteln flexibel und ungebunden gezielte Maßnahmen zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten ergriffen und finanzielle Anreize gesetzt werden können.

Zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung sollen künftig u.a. die Anreize zur Niederlassung in unterversorgten Gebieten weiter verbessert werden. Die Rolle der Hausärztin bzw. des Hausarztes soll gefördert und die hausärztliche Versorgung gestärkt werden. Vor allem mit Blick auf eine Entlastung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte soll zudem der Einsatz von qualifizierten nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen, die delegierte ärztliche Leistungen erbringen, flächendeckend ermöglicht werden. Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Substitution ärztlicher Leistung sollen aufgelegt und evaluiert werden. Die Pflegeberufe sollen aufgewertet werden und die Bundesregierung wird sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für Personalmindeststandards im Pflegebereich einsetzen. Dokumentationspflichten und Bürokratie müssen auf das Nötigste begrenzt werden.

Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege

Die BA engagiert sich weiterhin bei Umschulungsförderungen in der Altenpflege. Von Januar bis September 2013 sind bereits rund 5.200 Umschulungseintritte zur Fachkraft Altenpflege gefördert worden und damit mehr als doppelt so viele wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Da das Ausbildungsjahr in den überwiegenden Fällen im Herbst eines Jahres beginnt, wird ein weiterer Zuwachs im letzten Quartal 2013 zu erwarten sein. Die verstärkte Umschulungsförderung basiert auf einer Vereinbarung der durch Bund, Länder und Verbände getragenen Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege. Durch das im März 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege können berufliche Weiterbildungen zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger (Umschulungen), die zwischen April 2013 und März 2016 beginnen, wieder dreijährig durch die Arbeitsagenturen bzw. die Jobcenter gefördert werden. Damit hat der Bund eine zentrale Maßnahme der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege umgesetzt. Eine verbindliche und langfristige Regelung zur vollständigen Finanzierung der Ausbildungskosten bei Umschulungsmaßnahmen durch den Bund und die Länder sollte getroffen werden.

Neben der Förderung von arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterstützt die BA die berufsbegleitende Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern zu Altenpflegefachkräften im Rahmen des Programms WeGebAU. Am 13. Dezember 2012 ist der Startschuss für das „Beratungsteam Altenpflegeausbildung“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erfolgt, eine weitere im Rahmen der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege vereinbarte Maßnahme. Rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und informieren seitdem vor Ort in allen Regionen Deutschlands Pflegeeinrichtungen, Altenpflegeschulen sowie alle an der Altenpflegeausbildung Interessierten zu bundes- und landesrechtlichen Fragen zur Altenpflegeausbildung. Darüber hinaus organisiert das Beratungsteam Ausbildungsverbünde sowie Netzwerke.

Reform und Modernisierung der Pflegefachausbildungen

Um den Anforderungen an die sich wandelnden Versorgungsstrukturen und zukünftigen Pflegebedarfe gerecht zu werden, ist es notwendig, die Pflegefachberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln und die Pflegeausbildung zu reformieren. Der Wechsel zwischen den einzelnen Einsatzfeldern in der Pflege muss erleichtert werden. Die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sollen hierfür zu einem einheitlichen Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege weiterentwickelt werden.

Dabei sollen die Ausbildungsangebote an staatlichen Berufsfachschulen gestärkt und die Ausbildung so gestaltet werden, dass sie für die Auszubildenden kostenfrei ist. Die Finanzbeteiligung der Länder an den Ausbildungskosten der Schulen muss weiterhin gewährleistet sein. Eine Grundlage für die Vorbereitung des neuen Pflegeberufegesetzes bilden weiterhin die im März 2012 von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ vorgelegten Eckpunkte. Die Erkenntnisse aus den dazu eingegangenen Stellungnahmen und den im Nachgang geführten Fachgesprächen sowie die Ergebnisse des im November 2013 veröffentlichten Gutachtens zur Finanzierung der zukünftigen Pflegeausbildung werden bei der Entwicklung des Gesetzentwurfs Berücksichtigung finden.

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