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Die wichtigsten Informationen zur Umsetzung sind wie folgt:
- Laut AOK kann der Pflegedienst das Antragsverfahren ab dem 20.12.2023 über das Marktpartnerportal einreichen (siehe Zusicherung der AOK als PDF sowie den beigefügten Auszug aus dieser). Der Prozess beginnt zu diesem Datum.
- Ursprünglich sollte die Frist für die Beantragung des Punktwertes gemäß AOK am 31.12.2023 enden. Aufgrund der von der AOK vorgeschlagenen verkürzten Antragsfrist bis zum 31.12.2023, mit Beginn des Antragsverfahrens am 20.12.2023, erscheint uns diese Frist als zu knapp bemessen. Daher bitten wir um eine Verlängerung der Antragsfrist für Pflegedienste, die einen Vertragsabschluss ab dem 01.01.2024 anstreben, bis einschließlich 10.01.2024.
- Zusätzlich erhalten Sie den Leitfaden für die Antragstellung im Marktpartnerportal (siehe „Leitfaden MPP …“),
- Die Team-E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! steht automatisch allen Pflegediensten für den Fall zur Verfügung, dass ein Antrag über das MPP nicht möglich ist. Der Antrag soll dann alternativ formlos mit Benennung der gewünschten Vergütungsvariante an die Team-E-Mailadresse gerichtet werden (nur im Notfall). Der Pflegedienst erhält dann umgehend eine Bestätigung, dass sein Antrag eingegangen ist und bearbeitet wird. (Wir gehen im Übrigen davon aus und erwarten, dass diese Bestätigung auch bei Antrag über das MPP erfolgt).
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231214 Leitfaden MPP Login Bearbeitung Antrag PW Steigerung 2
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