FG StatPflegVers., Koord.stellen
Der Paritätische Gesamtverband hat den Bericht des BMG zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Er ist nebenstehend als Download hinterlegt. Im Hinweis auf die rechtliche Ausgangslage wird ausdrücklich in diesem Bericht auch noch einmal festgestellt, dass Leistungsansprüche sowohl für vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen als auch für Kurzzeitpflegeeinrichtungen bestehen. Die Leistungsträger in Berlin waren ja bislang dem Finanzierungsansatz für die Kurzzeitpflege keineswegs gewogen. In einer beigefügten Tabelle ist ersichtlich, wie die jeweils abgeschlossenen Vereinbarungen gemäß § 87b SGB XI sich in den einzelnen Bundesländern entwickelt haben. |
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BMG-Bericht zum Stand der Umsetzung des § 87b SGB XI
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