Hinterlegt wurde die finale Fassung der Qualitätsprüfungsrichtlinien häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege (QPR HKP und AKI) nach § 275b Absatz 1 Satz 4 SGB V i.V.m. § 283 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB V. Es wurden Änderungen berücksichtigt, die sich aus dem aktuellen Stand der Rahmenempfehlung zur häuslichen Krankenpflege nach § 132a Absatz 1 SGB V ergeben. Dabei geht es um Anforderungen an die Versorgung chronischer Wunden, die psychiatrische häusliche Krankenpflege sowie die erweiterte Versorgungsverantwortung von Pflegefachkräften. Die QPR HKP und AKI ist am 13.07.2024 in Kraft getreten. Zur besseren Übersicht der Anpassungen findet sich im Downloadbereich auch eine Version der QPR HKP und AKI im Änderungsmodus hinterlegt. |
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§ 275b SGB V – Angepasste QPR HKP und AKI in Kraft getreten
- Kategorie: P3 Qualitätsentwicklung
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