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§ 113b Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 SGB XI - Neue Qualitätsprüfung in ambulanten Pflegediensten: Abschlussbericht zur Pilotierung veröffentlicht

Der Qualitätsausschuss Pflege hat die Aufgabe ein neues Qualitätssystem für die ambulante Pflege nach § 113b Absatz 4 Satz 2 Nr. 3 SGB XI zu entwickeln. Die im Entwicklungsauftrag erarbeiteten Instrumente und Verfahren wurden in einem Pilotversuch durch das IGES Institut getestet. Im Fokus der Pilotierung stand vor allem die Untersuchung der Praktikabilität und Zuverlässigkeit des Verfahrens. Die Ergebnisse des Entwicklungsauftrages wurden hierbei in der Praxis erprobt und Pflegedienste, Prüfdienste und Pflegebedürftige einbezogen.
In einem ersten Schritt wurde seinerzeit die Hochschule Osnabrück (Prof. Dr. Andreas Büscher) und das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (Prof. Dr. Klaus Wingenfeld) mit der Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und die Qualitätsdarstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der ambulanten Pflege beauftragt. Der Abschlussbericht wurde im August 2018 vorgelegt. Sie finden ihn unter: https://www.gs-qsa-pflege.de/wp-content/uploads/2018/11/Verfahren-Qualita%CC%88t-ambulant-Abschlussbericht-HSOS-IPW-samt-Anha%CC%88ngen-13.-September-2018.pdf

Der vom IGES Institut vorgelegte Abschlussbericht zur Pilotierung des entwickelten Systems enthält Vorschläge für mögliche Anpassungen der ambulanten Instrumente und Verfahren und wurde durch den Qualitätsausschuss Pflege im Februar 2021 abgenommen und heute auf der Homepage des QA Pflege unter: https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/ veröffentlicht.

Die Ergebnisse aus dem Entwicklungsauftrag und der Pilotierung bilden die Grundlage für weitere Entscheidungen des Qualitätsausschusses Pflege. Aktuell erfolgt eine wissenschaftliche Einordnung der Ergebnisse des Abschlussberichts von IGES in Hinblick auf erforderliche Anpassungsbedarfe für die entwickelten Instrumente und Verfahren zur Qualitätsprüfung und -darstellung. Anschließend werden die damit verbundenen weiteren Schritte festgelegt. Es ist geplant, einen Auftrag zur Anpassung der ambulanten Instrumente und Verfahren zu vergeben.

Im Zusammenhang mit der Begleitung des Anpassungsauftrages wird der Qualitätsausschuss Pflege die Notwendigkeit einer erneuten Pilotierung der angepassten Instrumente und Verfahren bewerten und erforderlichenfalls einen weiteren, auf die Wirkung der vorgenommenen Änderungen bezogenen Pilotierungsauftrag vergeben. Wenn der Qualitätsausschuss Pflege die weiteren Entscheidungen getroffen hat, können Aussagen zur Zeitschiene des neuen Qualitätssystems in der ambulanten Pflege getroffen werden.

Allgemein gilt zum weiteren Vorgehen:

Sobald Instrumente und Verfahren für den ambulanten Bereich vorliegen, die aus Sicht des Qualitätsausschusses Pflege keiner weiteren Anpassung oder Pilotierung bedürfen, werden die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie die Vereinbarung zur Qualitätsdarstellung in der ambulanten Pflege überarbeitet.

Die Richtlinien über die Durchführung der Qualitätsprüfung nach § 114a Abs. 7 SGB XI für den ambulanten Bereich (QPR) können erst nach Vorliegen der Maßstäbe und Grundsätze beschlossen werden. Die Schulungen der ambulanten Dienste und der Prüfdienste können nach Vorliegen der QPR begonnen werden. Außerdem wird dann nach erfolgreicher Implementierung der eingeführten Instrumente und Verfahren zur Qualitätsmessung zu gegebener Zeit eine wissenschaftliche Evaluation der Umsetzung erfolgen.

 

 

Verknüpfte Artikel:

§ 113b Absatz 4 Satz 2 Nr. 3 SGB XI - Entwicklung der Qualität in der ambulanten Pflege: Kurzfassung des Abschlussberichts veröffentlicht

 

§ 113b Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 SGB XI - Anfrage Pilotierung neues Instrument Qualitätsprüfung ambulante Pflege

Downloads für Mitglieder:

pdf Pilotierung ambulant Abschlussbericht IGES (4.82 MB)

 

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