FG stationär
Deutliche Differenzen bei Einzelpositionen
Der Paritätische Gesamtverband informiert ausführlich über das Plenum der Verhandlungspartner zu §§ 113 ff SGB XI. Die Information des Paritätischen Gesamtverbandes ist für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen abrufbar hinterlegt. Von besonderem Interesse dürfte sein, dass drei Trägerverbände (ABVP, B.A.H. und VDAB) nicht bereit waren, im Sitzungszusammenhang weiter zu arbeiten, da sie nicht ausreichend Gehör fanden. Dabei sind die Positionen des B.A.H.-Bundesgeschäftsführers, F. Twardowsky (ebenso dem Vermerk des Gesamtverbandes zu entnehmen) dem Grunde nach durchaus nachvollziehbar. Er weist mit Nachdruck darauf hin, dass kurzfristige Veränderungen der PTV ohne Berücksichtigung der relevanten Kritik aus dem Evaluationsbericht keine verbesserte Situation schafft. Es ist kaum erklärbar, warum die anderen Trägerverbände (auch der Paritätische) nicht auf diese Fundamentalkritik eingehen wollen und warum man sich stattdessen gemeinsam mit den Leistungsträgern darauf einlässt, Ergebnisorientierung dahingehend zu interpretieren, dass zum 01. 01. 2011 im Wesentlichen neue PTVA, PTVS und QPR vorliegen sollen. Angesichts der in der Kritik befindlichen PTV, die auch unter Zeitdruck zustande gekommen sind, stellt sich die Frage, warum man das Experiment noch einmal wagt, um dann vielleicht ebenso zu scheitern, d. h. man entwickelt eilig Ergebnisse, die sich bei Prüfung als kaum tauglich erweisen. Auch die gemeinsame Erklärung vom 17. 08. 2010 vom GKV-Spitzenverband, BAG der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen mit der Überschrift „Pflegenoten: Wer kritisiert, muss auch mitarbeiten" ist eher eine überzogene Trotzreaktion auf die Vorfälle im Plenum, als dass sie geeignet ist, „gemeinsam" mit allen Beteiligten zu besseren Ergebnissen zu kommen. Die Erklärung ist nebenstehend als Download abrufbar hinterlegt. Ein Schreiben der Verbände der Leistungserbringer an den GKV-Spitzenverband sowie ein Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Vertragspartner nach § 113 Abs. 1 SGB XI sind weitere Informationen für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen. Dass nach wie vor ein Regelungsansatz für die Leistungsfelder ‚Tagespflege' und ‚Kurzzeitpflege' noch aussteht, lässt sich ebenso dem Vermerk des Paritätischen Gesamtverbandes entnehmen. Ausdrücklich darauf hingewiesen sei, dass für die zuletzt genannten Leistungsfelder mangels entsprechender PTV-Basis dem Grunde nach nur Anlassprüfungen in Einrichtungen stattfinden könnten.
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verknüpfte Artikel:
Downloads:
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Gemeinsame Erklärung Pflegenoten - 17. 08. 2010 (20.87 kB)
Downloads für Mitglieder:
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P GV:
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Plenum der Verhandlungspartner §§ 113 ff SGB XI am 17.08.2010 und PTV - 18. 08. 2010 (18.83 kB)
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Verhandlungen der Selbstverwaltung zur Umsetzung der Qualitätssicherung nach §§ 113 ff. SGB XI - (1008.64 kB)
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Auszug ... nach § 113 Abs. 1 SGB XI zur Umsetzung PfWG - Sitzung vom 18. 06. 2010 (37.79 kB)
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