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Neue Meldepflichtverodrnung zum Infektionsschutzgesetz

 

Die neue Meldepflichtverordnung zum Infektionsschutzgesetz heute im Bundesrat  

 

Der Bundesrat hat heute die vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung beschlossen. Damit werden die Meldepflichten für Antibiotika-resistente Erreger verschärft und eine neue Meldepflicht für sog. Arboviren, z.B. das Zika-Virus, eingeführt. Die Verordnung soll im Mai 2016 in Kraft treten.  

Ärzte und Labore haben künftig zusätzliche Krankheiten und Nachweise von Krankheitserregern an die Gesundheitsämter zu melden. Damit wird das nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestehende Meldewesen an die aktuelle epidemische Lage angepasst.   

Weitere Informationen unter:   

http://bpaq.de/Meldepflichtverordnung

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