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Landesseniorenbeirat Berlin

 

§ 150 SGB XI - Protokoll zu Positionen der Pflegekassenverbände und Trägervereinigungen auf Bundesebene zur Umsetzung der Überlastungsanzeige nach § 150 Abs. 1 SGB XI

Nebestehend findet sich das geeinte Kurzprotokoll zum Gespräch am 28.02.2022 zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Verbände der Leistungserbringer der Pflegeeinrichtungen sowie der Verbände der Pflegekassen auf der Bundesebene/GKV-Spitzenverband zur Umsetzung des § 150 Abs. 1 SGB XI.

Auch aufgrund verschiedener Fragen zum Thema Qualitätsprüfungen und Mindeststandards weisen wir auf den folgenden Absatz hin:
 
„Mit Blick auf ein realistisches „Erwartungsmanagement“ wird gemeinsam festgehalten, dass es stets darum gehen muss, bei Versorgungsengpässen auf Basis des § 150 Abs. 1 SGB XI die pflegerische Versorgung so weit als möglich zu sichern, indem kurzfristig vertragliche Rahmenbedingungen angepasst und Handlungsspielräume im Sinne der Versorgungssicherheit ausgeschöpft werden. Hierzu kann z.B. auch eine Terminverschiebung bei Qualitätsprüfungen oder das befristete Aussetzen von Personalvorgaben sinnvoll sein.“

 

Verknüpfte Artikel:

 


Downloads für Mitglieder:

pdf 2022 03 23 Zusammenfassung Umsetzung §150 Abs 1 SGB XI (78 KB)

 

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