Senat beschließt Fünfte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Aus der Sitzung des Senats am 8. Februar 2022:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, die Fünfte Verordnung zur Änderung der Vierten Diese wird voraussichtlich am 12. Februar 2022 in Kraft treten. Folgende wesentliche Änderungen sieht die Fünfte Änderungsverordnung vor:
Bei Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt nun:
o eine zulässige Obergrenze von bis zu 4000 Personen. Bei Großveranstaltungen im Freien gilt nun:
o eine zulässige Obergrenze von bis zu 10.000 Personen.
Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 11. März 2022 verlängert. Die jeweils aktuell gültige Fassung findet sich hier: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
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