Am 11.11.21 informiert der GKV über die aktualisierten Fragen und Antworten (FAQ) zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 150 Abs. 5a SGB XI zum Ausgleich der SARS-CoV-2-bedingten finanziellen Belastungen wurden mit Stand 5.11.21 aktualisiert (s. Download). Die vorgenommenen Änderungen betreffen insbesondere den nach § 150 Abs. 6 Satz 1 SGB XI geregelten Zeitpunkt bzw. den durch Rechtsverordnung nach § 152 SGB XI verlängerten Befristungszeitpunkt. Weitere Informationen unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp
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Verknüpfte Artikel: §150 SGB XI - Verlängerung der Kostenerstattung nach § 150 SGB XI bis zum 31.12.2021 Downloads für Mitglieder: |