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Corona-Pandemie – SenGPG aktualisiert das Berlin Hygiene-Rahmenkonzept nach § 2 Abs. 3 SARS CoV-2-lnfektionsschutzverordnung für Pflegeeinrichtungen gemäß § 71 SGB XI (Stand 28.10.2020)

Aktualisierung: Das Anschreiben sowie das überarbeitete Hygiene-Rahmenkonzept wurde ergänzt um die Downloads der bereits bekannten „Handreichung zur Sicherstellung der Versorgung durch ambulante Pflegedienste während der Corona-Pandemie“ (aktualisiert wurde die Anlage 6 Eckpunkte zur Anschlussversorgung von Covid-19 positiven Pflegebedürftigen an der Schnittstelle Krankenhaus – Pflegesetting nach SGB XI).

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Pflege hat am 30.10.2020 eine neues Hygiene-Rahmenkonzept nach § 2 Abs. 3 SARS CoV-2-lnfektionsschutzverordnung für Pflegeeinrichtungen gemäß § 71 SGB XI vorgelegt.

Neben „I Grundlagen“ wird auf Besonderheiten „II der teilstationären Pflege“, „III der vollstationären Pflege“ und „IV der ambulanten Pflege“ eingegangen.

Neben dem Rahmenkonzept sollte auch das Begleitschreiben der Staatssekretärin beachtet werden:

„Uns allen ist bewusst, dass es keinen vollständigen Schutz vor Infektionen gibt. Pflegebedürftige Menschen sind Teil unserer Stadtgesellschaft - Kontakte sind lebensnotwendig. Deshalb ist es wichtig, dass nicht nur Pflegende, sondern auch Pflegebedürftige, Angehörige und alle weiteren Kontaktpersonen verantwortungsvoll handeln, Risiken immer wieder neu sorgfältig abwägen und die Grundregeln der Hygiene konsequent einhalten.“

 

 

Verknüpfte Artikel:

Corona-Pandemie - Berlin Hygiene-Rahmenkonzept und Handlungsempfehlungen des Senates ... 

Corona-Pandemie: SenGPG - Handreichung zur Sicherstellung der Versorgung durch amb. Pflegedienste während der Corona-Pandemie (Privathaushalte, ambulante Pflegewohngemeinschaften, betreutes Seniorenwohnen)

Downloads für Mitglieder:

20 1029 Hygienerahmenkonzept Anschreiben Einrichtungen und Verbände

pdf 20 1029 Berliner Hygienerahmenkonzept Pflege Stand 28 10 2020 (1.45 MB)

 

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