Aus den Rückmeldungen aus der Praxis und durchaus im Kontext der aktuellen Gesetzgebung (s. nebenstehenden Artikel) hat die BAGFW sich an das BMG zur Verlängerung von Schutzschirmregelungen für Pflegeeinrichtungen gewandt (s. Download). Hintergrund ist u.a., dass sie Regelungen des § 150 SGB XI gegenwärtig bis zum 30.09.2020 befristet sind und die Regelungen des § 150 Absatz 2 und Absatz 3 SGB XI müssen über den 30.09.2020 hinaus gelten.
|
Tweet
Verknüpfte Artikel: Downloads für Mitglieder: 20 0818 BAGFW Verlängerung von Schutzschirmregelungen für Pflegeeinrichtungen
|