Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zum 22. Juli eine aktualisierte Fassung der FAQ zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz herausgegeben. Neu eingefügte und veränderte Fragen und Antworten sind wie immer gelb gekennzeichnet. Diese werden zeitnah auf der Homepage des BMAS unter www.bmas.de/soziale-dienstleister zu finden sein.
In den FAQ werden folgende neuen Fragen beantwortet:
- Orientiert sich die Zuschusshöhe für die Reha-Kliniken, soweit sie von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) belegt sind, an einem Vergleich der aktuell und im Vorjahreszeitraum stationär behandelten Patient*innen (wie bei § 111d SGB V COVID 19-Krankenhausentlastungsgesetz) oder an den im zurückliegenden Jahreszeitraum geleisteten Zahlungen im Rechtsverhältnis im Sinne des § 2 SodEG mit dem Leistungsträger? - Handelt es sich bei der Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen („KMU-Überbrückungshilfe“) und den künftig hierzu ergänzend zu gewährenden „Zuschüssen für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Inklusionsunternehmen“ (sog. „100 Mio. Euro - Programm“) um „Zuschüsse des Bundes und der Länder an soziale Dienstleister auf Grundlage gesetzlicher Regelungen“ im Sinne des § 4 Satz 1 Nummer 4 SodEG, sodass sie auf Zuschüsse nach dem SodEG angerechnet werden? Außerdem wurde die Frage "Können auch Krankenhäuser einen Zuschuss nach dem SodEG erhalten?" präzisiert.
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