Der GKV Spitzenverband hat die bereits mehrfach angekündigten FAQ zum Rettungsschirm Pflege (Fragen und Antworten zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI zum Ausgleich der SARS-CoV-2 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen) veröffentlicht. Eine genaue Prüfung und Kommentierung steht noch aus. Deutlich wird aber, dass die umfassenden Praxishinweise zu Berechnungsproblemen mehr oder weniger aufgegriffen werden (z.B. Vergütungssteigerung, Ausbildungsumlage). Diesen führen jedoch nicht zu einer – wie eigentlich erwartete - Überarbeitung der Antragsunterlagen.
Der GKV informiert in diesem Zusammenhang
- „weitere Fragestellungen, die sich auch ggf. aus der laufenden Gesetzgebung ergeben, werden wir gerne ergänzen“.
- „Das BMG hat uns [GKV Spitzenverband] gebeten, darauf hinzuweisen, dass das BMF inzwischen in einem Fragenkatalog klargestellt hat, dass es für die Umsatzsteuerfreiheit der coronabedingten Arbeitnehmerüberlassung nicht darauf ankommt, dass die überlassende Einrichtung eine als gemeinnützig anerkannte Einrichtung ist.“
Ergänzend haben die Pflegekassen und Verbände der Pflegekassen im Land Berlin am 04.05.2020 ein Hinweisblatt im Rahmen der Bearbeitung des § 150 SGB XI übersandt. Dort sind u.a. nochmals die einzelnen Adressaten zu den Verfahren nach § 150 Absatz 1 und 3 sowie nach Leistungsbereichen benannt.
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