Am 25. Mai 2022 tritt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft. Mit dem Ende der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 25.05.22 ist ebenfalls der Anwendungsbereich der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel beendet. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zieht daher ihre branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards zurück. Jedoch ist es auch nach dem 25. Mai 2022 wichtig, Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu prüfen und zu veranlassen. Dabei unterstützen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auch weiterhin Unternehmen und Einrichtungen.
Weitere Information der BGW unter: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/presse/corona-arbeitsschutzverordnung-tritt-ende-mai-ausser-kraft-71790
|
Tweet
Verknüpfte Artikel: BGW - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Pflege und Betreuung (aktualisiert am 04.04.2022) Corona-ArbSchV - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und ergänzt (9/2021) Downloads für Mitglieder:
|