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InfSchMV Berlin - Achte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 18.03.2022

Der Senat von Berlin hat am 15. März 2022 auf Vorlage von auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, die Achte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 18. März 2022 in Kraft treten.

Folgende Änderungen sieht die Achte Änderungsverordnung vor:

  • In den Einrichtungen der Kindertagesförderung entfällt die Einschränkung des Regelbetriebs. Außerdem entfällt die Ermächtigung der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung, Näheres zu den Gruppenstrukturen und dem Verfahren zum Umgang mit Personalengpässen zu bestimmen.

 

Die aktuell gültige Verordnung findet sich hier:

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

 InfSchMV Berlin - Siebte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutz-maßnahmenverordnung (ab 04.03.2022)


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