Das BMG hat Eckpunkte für die gesetzliche Umsetzung des Pflegebonus in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege veröffentlicht: Pflegekräfte in Deutschland erbringen während der Pandemie eine herausragende Leistung. In der aktuell nach wie vor sehr herausfordernden Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen will die Bundesregierung ihrer Anerkennung für diesen Einsatz zusätzlich Ausdruck verleihen. Entsprechend dem Koalitionsvertrag werden je 500 Millionen Euro für Pflegeprämien im Bereich der Krankenhäuser und der Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt, insgesamt also eine Milliarde Euro. Die Prämie soll an Pflegekräfte gezahlt werden, die während der Pandemie eine herausragende Leistung erbracht haben. Dies sind beispielsweise Pflegekräfte, die durch die Behandlung von COVID-19 Patientinnen und Patienten besonders belastet waren, wie z.B. durch erhöhte Hygienemaßnahmen, erhöhtes Risiko einer Eigeninfektion oder erhöhten Betreuungsaufwand von COVID-19 Infizierten. In der Langzeitpflege soll der gleiche Personenkreis wie beim letzten Mal einbezogen werden. |
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