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MPK Beschluss - Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 16.02.2022

Im Downloadbereich hinterlegt findet sich die Beschlusslage der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 16. Februar 2022.

 

Die wichtigsten Beschlusspunkte


Die wichtigsten Beschlusspunkte

  1. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbaren einen Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung. In den Bereichen, die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen haben, werden die Länder angesichts des unterschiedlichen Infektionsgeschehens und der Impfquoten sowie der Belastungen des Gesundheitssystems eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden. Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Danach sollen Basisschutzmaßnahmen wie insbesondere das Tragen medizinischer Masken greifen.

Dies bedeutet im Einzelnen:

1. Schritt: Private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene ohne Teilnehmer*innenbegrenzung; für Ungeimpfte gelten die bisherigen Regelungen noch bis zum 19. März 2022; Zugang zum Einzelhandel bundesweit ohne Kontrollen, jedoch mit Maskenpflicht (Empfehlung FFP2-Masken).

2. Schritt: Ab dem 04. März 2022 Zugang zu Gastronomie unter 3G-Bedingungen sowie zu Diskotheken und Clubs unter 2G+-Bedingungen; ebenso können überregionale Großveranstaltungen mit eingeschränkter Personenkapazität unter 2G+-Bedingungen ab dem 04. März 2022 stattfinden; für Geboosterte entfällt jeweils die Testpflicht.

3. Schritt: Ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, sofern die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt; auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen; Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice ermöglichen.

  1. Niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen: Bund und Länder stimmen darin überein, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen bedarf. Aus Sicht der Länder zählen hierzu insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus. Diese Möglichkeiten sind auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen notwendig. Darüber hinaus müssen aus Sicht der Länder für Einrichtungen mit vulnerablen Personen (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen) auch weiterhin bereichsspezifische Schutzmaßnahmen möglich sein, um besonders gefährdete Personen auch wirksam zu schützen. Die Länder bitten den Deutschen Bundestag, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass sie entsprechende Maßnahmen ergreifen können. Hierzu sei ein Gesetz auf Bundesebene in Vorbereitung, das rechtzeitig vor dem 20. März 2022 zum Abschluss kommen und auch eine Regelung zu ergänzenden Schutzmaßnahmen für den Bedarfsfall vorsehen soll.
  2. Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes: Bund und Länder bitten die zur Evaluation des Infektionsschutzgesetzeseingesetzte Sachverständigenkommission, ihre Arbeit so abzuschließen, dass die Erkenntnisse in eine grundlegendere Überarbeitung des Gesetzes rechtzeitig vor dem Herbst 2022 einfließen können.
  3. Monitoring der Krankheitslast: Bund und Länder bitten die Gesundheitsminister*innen, daran zu arbeiten, dass die hierfür erforderlichen Parameter (7-Tage-Inzidenz, Hospitalisierungsrate, Belegung der Intensivstationen) umfassend erfasst und digital übermittelt werden können.
  4. Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen. Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher soll es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen. Bei Bußgeldverfahren gelte das Opportunitätsprinzip.
  5. Dynamische Verweise: Im Hinblick auf die Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus durch die jüngste Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-AusnahmenVerordnung entfällt die Delegation auf das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Robert-Koch-Institut (RKI), um die Rechte der Länder zu wahren.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden erneut am 17. März 2022 zusammenkommen, um über die Lage zu beraten, sofern das weitere Infektionsgeschehen nicht eine frühere Zusammenkunft nötig macht.

 

 

Verknüpfte Artikel:

Sechste Stellungnahme des Expertenrats zu COVID-19 vom 13.02.2022

MPK Beschluss - Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 24.01.2022

Downloads für Mitglieder:

22 0216 MPK Beschluss

 

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