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InfSchMV Berlin - Zweite Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 15.01.2022

Der Senat von Berlin hat am 11.01.2022 auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote die Zweite Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird am 15. Januar 2022 in Kraft treten.

Die Änderungsverordnung sieht unter anderem folgende Neuerungen vor:

  • Im öffentlichen Personennahverkehr gilt für Fahrgäste eine FFP2-Maskenpflicht.
  • In der Gastronomie gilt die 2G plus-Regel. Der Zutritt ist zusätzlich zur 2G-Bedingung nur mit tagesaktuellem, negativen Testergebnis oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) möglich.
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen dürfen nur unter 2G plus-Bedingungen stattfinden.
  • Die Rechtsgrundlage für die Einführung flächendeckender (Lolli-)Tests in Kindertagesstätten wird geschaffen.
  • Im Bereich der beruflichen Bildung ist bei jeder Präsenzveranstaltung ein negatives Testergebnis erforderlich.
  • In kleinen Geschäften des Einzelhandels (bis 100 Quadratmeter) muss der
    2G-Nachweis unverzüglich nach Betreten und nicht bereits am Eingang kontrolliert werden.

Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 11. Februar 2022 verlängert.

Die aktuell gültige Verordnung findet sich hier (und wird nach vorliegen auch im Downloadbereich ergänzt):

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

 InfSchMV Berlin - Erste Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutz-maßnahmenverordnung


Downloads für Mitglieder:

pdf 22 0112 2ÄndVO der 4 SARSCov2 InfMasVO d19 0094 (461 KB)

pdf 22 01 11 Leseversion 2 aendvo zur 4 infschmv (493 KB)

 

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