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MPK-Beschluss vom 21.12.2021; Stellungnahme Expert*innenrat zur Omikronwelle; ad-hoc Empfehlung Ethikrat Impfpflicht

Als Download hinterlegt sind die Beschlusslage der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder. Hierbei handelt es sich wie bereits bei dem letzten MPK-Beschluss vom 02.12.2021 um bundesweite Mindeststandards, mit weiteren Regelungen auf Landesebene ist daher zu rechnen. Ferner die erste Stellungnahme des Expert*innenrates der Bundesregierung zu COVID-19 mit Blick auf die Einordnung und Konsequenzen der Omikronwelle sowie die ad-hoc Empfehlung des Ethikrates zur Frage der allgemeinen Impfpflicht mit dem Titel " Ethische Orientierung zur Frage einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht" vom 22.12.2021.

Nachfolgend die zentralen Beschlusspunkte der gestrigen MPK:

  1. Impfappell: Der Bundeskanzler und die Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder appellieren an alle Bürger*innen, sich zügig impfen bzw. boostern zu lassen.
  2. Bund und Länder bitten die zur Durchführung von COVID-19-Impfungen befugten Leistungserbringer, sich an der Impfkampagne weiter zu beteiligen. Die Impfkampagne soll auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester weiterlaufen.
  3. STIKO: Zulassung und STIKO-Empfehlung der Corona-Schutzimpfung von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren; Bund und Länder werden die Impfangebote für Kinder auf- und ausbauen.
  4. Die Länder bitten den Bundestag und die Bundesregierung Vorbereitungen zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht voranzutreiben sowie einen Zeitplan hierzu vorzulegen.
  5. KRITIS: Organisationen und Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur werden dazu aufgerufen, ihre Notfallpläne zu reaktivieren.
  6. Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: 3G am Arbeitsplatz; 2G(+) im Einzelhandel (außer Geschäfte des täglichen Bedarfs); eigener Haushalt und max. 2 weitere Personen aus einem anderen Haushalt. Ausnahmen gelten für Personen, die  nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind ebenfalls möglich.
  7. Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene: Spätestens ab dem 28.12.2021 sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit max. 10 Personen innen wie außen erlaubt; Kinder bis 14 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.
  8. Appell für die Weihnachtsfeiertage: Kontakte reduzieren; unabhängig vom Impfstatus regelmäßig und vorsorglich testen, Benutzen der Corona-Warn-App.
  9. Bei allen Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes wird auch unabhängig von Weihnachtsfeiertagen und Silvester die vorsorgliche Testung (auch für geimpfte Personen) empfohlen.
  10. Silvester und Neujahr: Für den Jahreswechsel gilt ein An- und Versammlungs- sowie Feuerwerksverbot.
  11. Clubs und Diskotheken: Clubs und Diskotheken in Innenräumen werden spätestens ab dem 28.12.21 geschlossen.
  12. Überregionale Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28.12.21 ohne Zuschauer statt.
  13. Die Überbrückungshilfe IV und weitere Hilfen stehen weiterhin zur Verfügung.
 

Verknüpfte Artikel:

MPK-Beschluss - Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 02.12.2021

Downloads für Mitglieder:

21 1221 mpk beschluss data

pdf 21 1219 Stellungnahme Scientific Task Force final (46 KB)

pdf 21 1222 ad hoc empfehlung allgemeine impfpflicht (1.58 MB)

 

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