Die im Downloadbereich hinterlegten Dokumente zum Kostenerstattungsverfahren nach § 150 Abs. 3 SGB XI wurden auf der Website des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen in den Kostenerstattungs-Festlegungen, der Anlage zu den Kostenerstattung-Festlegungen und den FAQ beziehen sich auf den durch Rechtsverordnung nach § 152 SGB XI verlängerten Befristungszeitpunkt. Infolge der Zustimmung durch das Bundesministerium für Gesundheit können die Erstattungsbeträge für das dritte Quartal 2021 fortan von den Pflegekassen ausgezahlt werden. |
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